ABC - Kleibl | Überprüfung von Gasanlagen in Königstetten, Tulln Umgebung

Der Einbau von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen ist in der Europäischen Norm 1949 geregelt, deren Umsetzung die ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) in Zusammenarbeit mit der Flüssiggaswirtschaft, dem Verband der Österreichischen Caravanhändler, der Landesregierung und dem Ministerium in Form einer Prüfrichtlinie (G 107) überwacht wird.

Zwar ist die Überprüfung der Gasanlagen noch nicht Teil der §57a-Überprüfung, kann aber von der zuständigen Prüfwerkstätte oder einem Campingplatzbetreiber jederzeit verlangt werden. Wir führen alle notwendigen Arbeiten in unserem Service-Center in Königstetten, Tulln Umgebung fachgerecht durch.

Was passiert bei einer Gasanlagen-Prüfung?


Bei der Gasüberprüfung wird die Gasanlage auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit des Erstbefunds kontrolliert. Überprüft werden müssen:

Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h zu Wohnzwecken in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung

Flüssiggas-Anlagen, die nach EN 1949 aufgebaut sind und einen max. Betriebsdruck von 50 mbar nicht überschreiten

Folgende Services werden durchgeführt

  • Identitätsprüfung

  • Sichtprüfung

  • Dichtheitsprüfung mit Prüfpumpe

  • Die Absperrhähne werden geöffnet.

  • Brennprobe aller Gasgeräte (inkl. Regler-Überprüfung)

  • Überprüfung von Verschraubungen und Komponenten im Hochdruckbereich (mit Lecksuch-Spray)

  • Der Druckregler wird auf seine Funktion geprüft (darf nicht älter als 10 Jahre sein).

  • Die Rohr- und Schlauchleitungen werden in Hinblick auf Befestigung und Zustand geprüft (Korrosion).

  • Bei allen Gasgeräten wird die Abgasführung auf gesamter Länge in Bezug auf Anschluss, Festigkeit und freien Querschnitt kontrolliert.

  • Etwaige Flüssiggastanks werden hinsichtlich Befestigung, Korrosionsbildung und Dichtheit der Anschlüsse kontrolliert.

  • Kennzeichnung des Flaschenaufstellraums (Betriebsdruck), der Flaschenaufstellung (Halterung), Be- und Entlüftung des Wohnwagens (Es darf keine Zündquelle vorhanden sein)

Im Zuge der Identitätsprüfung ist festzustellen, ob es sich um das Fahrzeug handelt, das in der Gasprüfbescheinigung beschrieben ist.

Abschluss der Gasanlagenüberprüfung

Am Ende der Gasanlagenüberprüfung stellen wir eine Prüfbescheinigungen aus und bringen die entsprechende Plakette an Ihrem Fahrzeug an. Wir bitten Sie daher, immer den Zulassungsschein sowie die Erstbescheinigung nach G107 zu Ihrem Service-Termin in Königstetten, Tulln Umgebung mitzubringen. Gasanlagen in Wohnmobilen, Reisemobilen, Campingbussen, Wohnwagen, Caravans und Mobilheimen sollten grundsätzlich nur von einem sachkundigen Installateur eingebaut werden. Nach erfolgtem Einbau müssen sie von einem zugelassenen Sachverständigen für Gasanlagen geprüft werden. Der Prüfbericht des Sachverständigen gibt Ihnen die Gewissheit, dass sich die Anlage in ordnungsgemäßem Zustand befindet.